Mit einer Berufshaftpflichtversicherung immer auf der sicheren Seite

Tischler bei der ArbeitPhoto by Kiefer Likens on Unsplash

Eine Haftpflichtversicherung hat vermutlich nahezu jeder: für den privaten Bereich. Sie deckt Schäden ab, die man anderen unbeabsichtigt zufügt. Denn wer anderen ein Schaden zufügt, muss sich auch dafür verantworten. Doch wie ist das, wenn man im beruflichen Umfeld Schäden verursacht? Es gibt auch hierfür eine Haftpflichtversicherung, die für diesen Fall Berufshaftpflichtversicherung genannt wird. Warum sie wichtig ist, kann hier nachgelesen werden.

Wer braucht im Angestelltenverhältnis eine Berufshaftpflichtversicherung?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, ob sie angestellt oder freiberuflich arbeiten. Angestellte sind bei beruflichen Schäden zunächst über die Versicherungen des Arbeitgebers abgesichert. Das gilt allerdings nur so lange sie Schäden nicht vorsätzlich hervorrufen. Wer in einer niedrigen Funktion im Angestelltenverhältnis arbeitet, hat selten eine Berufshaftpflichtversicherung, denn die Wahrscheinlichkeit, dass bei beruflichen Fehlern, und erbrachten Schäden, Vorsatz im Spiel war, ist sehr gering. Es sei denn Sie arbeiten als angestellter Arzt oder Beispielweise als angestellter Anwalt oder Steuerberater. Sind Sie Arzt kann ein Kunstfehler für Ihren Patienten eklatante Folgen haben, für die Sie sich verantworten müssen. Wer beratend tätig ist, kann seinen Klienten durch eine falsche, oder mangelhafte, Beratung finanziell stark schädigen. In diesen Fällen schützt Sie das Modul Betriebshaftpflicht einer Berufshaftpflichtversicherung. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie eine solche in jedem Fall abschließen, da Sie mit Ihrem Privatvermögen für eventuell von Ihnen verursachte Gesundheits- oder Vermögensschäden aufkommen müssen. Weitere Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sollten sind Architekten, leitende Angestellte, Prokuristen, Notare, Wirtschaftsprüfer, Apotheker oder Ingenieure.

Brauchen alle Freiberufler eine Berufshaftpflichtversicherung?

Kurz betrachtet kann die einleitende Fragestellung mit Nein beantwortet werden. Damit wissen wir jedoch noch nicht, wie sinnvoll der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler ist. Es gibt einige Berufe, die unter der Pflicht stehen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Verpflichtung gilt immer dann, wenn finanzielle oder gesundheitliche Schäden an anderen, im Rahmen der Berufsausübung, zu einem ständigen Risiko gehören. Also bei freiberuflichen und nicht angestellten Ärzten, Steuerberatern oder Anwälten. Auch, wenn man also völlig unabhängig und alleine arbeitet – also durch etwaige Fehler nicht den eigenen Arbeitgeber und dessen Praxis oder Kanzlei schädigen kann – nimmt der Gesetzgeber an, dass ein großes Risiko der Schadensverursachung besteht. Alleine aufgrund normaler Berufsausübung.

Für andere Freiberufler und Selbständige ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht verpflichtend. In den allermeisten Fällen ist er jedoch sehr sinnvoll. Egal welchen Beruf Sie ausüben: die Gefahr jemand anderen durch Nachlässigkeit oder Unbedachtheit zu schädigen, ist stets vorhanden. Die Situationen, in denen dies geschehen könnte, kommen einem bei derartigen Überlegungen jedoch nicht immer direkt in den Sinn. Ein Beispiel: Freie Journalisten und Dolmetscher können sich zunächst wohl kaum vorstellen, wie sie andere durch ihren Beruf schädigen könnten. Doch hier ist oft Fahrlässigkeit im Spiel. Sitzt ein Journalist Falschinformationen auf, und verbreitet diese im Anschluss, kann entweder gar nichts passieren, oder jemand – auch eine Firma oder Organisation – kann sich durch die Falschaussagen geschädigt fühlen, und den Journalisten verklagen. Je nach Art der Falschinformation, und nach Größe oder Prestige der Firma oder der Organisation, kann es dann teuer werden. Bei Dolmetschern können Übersetzungsfehler durchaus teuer werden. Die Sachlage ist hier ähnlich wie beim Journalistenberuf. Haben Sie keine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie berechtigte Schadensersatzforderungen an Sie aus eigener Tasche begleichen. Im schlimmsten Fall kommen Sie nach einem solchen Fall finanziell nie wieder auf die Beine.

Wie gehen Sie auf Nummer sicher?

Sicherer fahren Sie immer, wenn Sie sich in jedem Fall für eine Berufshaftpflichtversicherung entscheiden, sofern Sie selbständig, oder in leitender Position tätig sind. Sie hat nämlich noch einen weiteren Vorteil, der oftmals in Anspruch genommen wird. Die Versicherung hilft Ihnen dabei unberechtigte Forderungen gegen Sie abzuwehren. Sie übernimmt in derartigen Fällen die Anwalts- und Verfahrenskosten.

Unberechtigte Forderungen gegen Selbständige sind gar nicht selten. Falls eine solche auf Sie zukommt, müssen Sie jedoch erst einmal beweisen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Ohne Anwalt, der Gesetze und die Rechtslage kennt, sowie entsprechende Formen der Kommunikation für Sie erledigt, haben Sie hier kaum eine Chance. Und Anwaltskosten können, gerade bei längeren Verfahren, sehr hoch sein.